­

Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr"

Göttingen, 25. Mai 2020 | Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger ist das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ zur Förderung von Innovationen gestartet. Anträge auf Förderung können ab sofort beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden.


Das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ ist eine der Sofortmaßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr. Mit dem Start der Förderrichtlinie sind gemeinsam mit dem SGV-Sektor vier von fünf dieser Maßnahmen umgesetzt. Die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie unter www.z-sgv.de.

Förderfähig im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ sind die Erprobung sowie die Markteinführung von Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Im Durchschnitt übernimmt der Bund dabei die Hälfte der Investitionskosten, die andere Hälfte wird durch die Antragsteller getragen. Die Förderquoten für einzelne Vorhaben können auch ober- bzw. unterhalb von 50 % liegen.

Anträge können von Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Verbänden und juristischen Personen gestellt werden.


Für Fragen mit Bezug zur Förderrichtlinie sowie zur Unterstützung im Antragsprozess steht Ihnen das Eisenbahn-Bundesamt zur Verfügung. Kontaktdaten sind unter www.z-sgv.de zu finden.