Ladeinfrastruktur in Kommunen und Betrieben
07. Dezember 2021 | Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.
Ladeinfrastruktur in Kommunen und Betrieben:
Förderung jetzt auch für Flotten und an Mitarbeiterparkplätzen
Für diesen Zweck wurde die neue Förderrichtlinie "Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen" am 17.11.2021 veröffentlicht. Mit dieser Förderrichtlinie soll die Elektromobilitätsförderung um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt werden.
„Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern. Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen.“ - Andreas Scheuer | Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Über die Förderung:
-Erwerb und Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des Netzanschlusses
-die Ladeinfrastruktur muss sich dabei an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die sich in gewerblicher oder kommunaler Nutzung befinden oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind
-der Zuschuss beträgt 900 Euro, jedoch nicht mehr als 70% der förderfähigen Ausgaben
-gefördert werden Ladepunkte mit bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung
-die Gewährung erfolgt dabei im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier:
© L|MC Logistik und MobilitätsCluster Göttingen | Südniedersachsen